Gemeinde- und Landkreiswahl 2026

Ganz Bayern stellt am 8. März 2026 die Weichen für die Zukunft – es ist Kommunalwahl! Ob Bürgermeister, Landrat oder die Mitglieder des Gemeinderats und Kreistags: An diesem Tag wird entschieden, wer unsere Region in den kommenden Jahren gestaltet.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008), sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Seit 2019 dürfen auch Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen.

Sonntag
08.03.2026
Geschäftsstelle

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